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Unternehmensgründungen

Massgeschneiderte Lösungen zum attraktiven Preis

Die Gründung einer GmbH oder AG bedarf der öffentlichen Beurkundung. Wir erstellen für Sie alle dafür notwendigen Unterlagen (Errichtung von Statuten, Sacheinlageverträgen usw.) und erstellen die notwendigen Gründungsurkunden. Während dem gesamten Gründungsprozess werden Sie von uns beraten.

Es spielt dabei keine Rolle, in welchem Kanton der Sitz Ihrer zu gründenden Firma liegen soll. Unsere Beurkundungen sind in der gesamten Schweiz gültig. D.h. Sie können frei wählen in welchem Kanton der Sitz Ihrer Gesellschaft liegen soll.

Beachten Sie dabei, dass bei handelsrechtlichen Beurkundungen auch Vertretungen zulässig sind. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns für weitere Auskünfte.

Wir bieten Ihnen unter anderem nachfolgende Dienstleistungen an:

– Gründung
– Statutenänderung (z.B. Sitzänderung oder Zweckänderung)
– Kapitalerhöhung oder -herabsetzung
– Auflösungsbeschluss (Liquidation)

Beachten Sie: Jede Änderung der Statuten (Sitzverlegung, Zweckänderung, Kapitalerhöhungen/ -herabsetzungen, usw.) bedarf der öffentlichen Beurkundung. Wir zeigen Ihnen die gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen auf und helfen Ihnen bei der Beschaffung der notwendigen Dokumente.

Gründung einer GmbH

490 CHF

Gründung einer AG

490 CHF

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Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir beraten Sie gerne

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